Ausbildung zum Staplerfahrer
Nach DGUV Grundsatz 308-001 bisher BGG 925 "Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Gabelstaplerfahrern" und nach DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" bisher BGV D27.
Praxisnah nach DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"
Wir bilden Sie praxisnah zum Staplerfahrer (nach DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" bisher BGV D27) aus und führen die jährliche Unterweisung von Staplerfahrern (nach DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" bisher BGV A1) direkt bei Ihnen im Betrieb durch. Unser zertifizierter Ausbilder Herr Jörg Ricklefs unterweist Sie und Ihre Mitarbeiter gerne im Umgang mit Gabelstaplern und anderen Flurfördergeräten.
Lohnt sich der Staplerschein für mich?
Der Gabelstapler ist eines der wichtigsten Transportmittel im betrieblichen Gütertransport und ist kaum mehr aus einem Betrieb wegzudenken. Doch nicht nur zum Führen eines Gabelstaplers wird der so genannte Staplerschein benötigt. Laut § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 (früher: BGV D27) dürfen alle motorisch betriebenen Flurfördergeräte mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur von Personen geführt werden, die eine Staplerfahrerausbildung besitzen. Auch ist eine Unterweisung im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes in angemessenen Abständen, jedoch mindestens einmal im Jahr, notwendig (nach DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" bisher BGV A1). Um den Staplerschein machen zu können ist ein Mindestalter von 18 Jahren Voraussetzung.
Es gibt zahlreiche Gründe warum sich ausgebildete Fahrer für Unternehmen lohnen. Am wichtigsten ist aber, dass es weniger Unfälle mit Staplern geben wird, wenn der Staplerfahrer sich mit den Staplern und Sicherheitsvorkehrungen auskennt. Außerdem können Schäden an Staplern und Ware reduziert werden. Mit uns lernen Sie Ihren Stapler produktiv und energiesparend zu nutzen.
Inhalte der Ausbildung
In der eintägigen Ausbildung (8 Stunden / max. 6 Teilnehmer) werden den Ausbildungsteilnehmern die verschiedenen Grundlagen im ordnungsgemäßen Umgang mit Staplern vermittelt. Die Schulung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil, die beide aufeinander aufbauen.
Nach einer erfolgreich bestandenen Prüfung erhält der Teilnehmer einen Ausbildungsnachweis für Flurfördergeräte nach § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 (früher: BGV D27), den sogenannten Staplerschein.
Ab einer Gruppe von 5-6 Personen sind auch Staplerschulungen nach Wunschtermin möglich. Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Ausbilder Herrn Ricklefs auf.
*abhängig von vorhandenen Gegebenheiten im Prüfungsbetrieb
Termine 2024/25
Tag | Datum | Beginn | Ende |
---|---|---|---|
Donnerstag | 28. November | 8.00 Uhr | 16.00 Uhr |
Donnerstag | 30. Januar | 8.00 Uhr | 16.00 Uhr |
Donnerstag | 27. Februar | 8.00 Uhr | 16.00 Uhr |
Donnerstag | 27. März | 8.00 Uhr | 16.00 Uhr |
Donnerstag | 24. April | 8.00 Uhr | 16.00 Uhr |
Donnerstag | 22. Mai | 8.00 Uhr | 16.00 Uhr |
Donnerstag | 26. Juni | 8.00 Uhr | 16.00 Uhr |
Donnerstag | 31. Juli | 8.00 Uhr | 16.00 Uhr |
Donnerstag | 28. August | 8.00 Uhr | 16.00 Uhr |
Donnerstag | 25. September | 8.00 Uhr | 16.00 Uhr |
Donnerstag | 30. Oktober | 8.00 Uhr | 16.00 Uhr |
Donnerstag | 27. November | 8.00 Uhr | 16.00 Uhr |
Programmübersicht
- Theorieunterricht
- Prüfung
- Praxisunterricht
- Prüfung
- Aushändigung der Führerscheine
Wichtig
Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern.
Gute Deutschkenntnisse Wort und Schrift.
Die Teilnehmer müssen sich gemäß der Witterung kleiden und Sicherheitsschuhe tragen. Für die Ausstellung des Fahrausweises (Staplerschein) ist ein Passbild erforderlich. Es werden regelmäßige kleine Pause gemacht und eine Mittagspause von 30 min. findet zwischen 12:00 Uhr und 12:30 Uhr statt. Bitte bringen Sie sich hierfür eigene Verpflegung mit. Für Kaffee, Tee und Mineralwasser ist bei der Schulung, die bei uns im Hause durchgeführt werden soll, gesorgt.
Kontakt
Ihr Ausbilder
Jörg Ricklefs
☏ 0421 336 36 266
📱 0160 717 53 09
✉ ricklefs@gesutra.de